Laut einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg aus dem Jahr 2009 würden die Kernkraftwerkbetreiber bei einer Laufzeitverlängerung von acht bis zehn Jahren mindestens 119 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, falls die Strompreise auf aktuellem Niveau verharren. Bei steigenden Strompreisen beliefen sich die Mehreinnahmen auf bis zu 233 Milliarden Euro. Maximal die Hälfte der Gewinne könnte an den Staat gehen.[49]

Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima verkündete die Bundesregierung ein Atom-Moratorium und später eine Energiewende. Durch die damit verbundene Laufzeitverkürzung kommen auf die Energiekonzerne laut einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Gewinneinbußen in Höhe von etwa 22 Milliarden Euro zu.[50]

Die vier großen Energiekonzerne wollen nach Informationen der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) (Juni 2012) etwa 15 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg einklagen. Die Konzerne wollen sich demnach bei ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor allem auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen. Diese schütze, so die Argumentation, neben den Kernkraftwerken auch die Betriebsgenehmigungen, die vom Bundestag zugeteilten Reststrommengen und die Anteile an den Betreibergesellschaften.[51] (siehe auch Inhalts- und Schrankenbestimmung)







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