Der Begriff kann zum einen die Entscheidung, beim Eintreten bestimmter Bedingungen oder zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt vorhandene Kernkraftwerke abzuschalten, meinen, oder den Prozess bzw. Zeitraum, in dem man diese Entscheidung in die Tat umsetzt. Sobald ein Land Strom importiert, importiert es einen Strommix, in dem auch Atomstrom enthalten sein kann, jedoch nicht zwangsläufig muss.
Der Begriff „Atomausstieg“ entstand als politisches Schlagwort in der Anti-Atomkraft-Bewegung in Deutschland.
In Deutschland waren damals schon Kraftwerke in Betrieb. Der Atomausstieg wurde seit etwa Mitte der 1970er Jahre gefordert. 1978, als Österreich auf die Inbetriebnahme von Zwentendorf, und damit komplett auf eigene Atomenergie verzichtete, sprach man in Österreich speziell von „atomfrei“. Nach der Katastrophe von Tschernobyl 1986 forderten mehr Menschen – auch in anderen europäischen Ländern – Atomausstiege in ihren Ländern.
Speziell in Deutschland bedeutet der Ausdruck – als politischer Begriff:
- die im Jahr 2000 getroffene Vereinbarung der rot-grünen Bundesregierung mit den vier deutschen Kernkraftwerksbetreibern, die deutschen Kernkraftwerke nach dem Erzeugen bestimmter Strommengen abzuschalten (auch Atomkonsens genannt) oder
- die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2011, die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung rückgängig zu machen, acht Kernkraftwerke dauerhaft abzuschalten und die übrigen neun spätestens zu bestimmten Zeitpunkten dauerhaft abzuschalten (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG)). Diese atompolitische Kehrtwende (Details siehe unten) beschloss Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Tag nach Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima (Japan) im März 2011, später auch ihr Kabinett, der Bundestag und der Bundesrat.
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