2000/2011-2022


In Deutschland begann der Atomausstieg mit der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000“. 2002 wurde der Vertrag durch Novellierung des Atomgesetzes rechtlich abgesichert.[66] In der Folge wurden am 14. November 2003 das Kernkraftwerk Stade[67] und am 11. Mai 2005 das Kernkraftwerk Obrigheim[68] endgültig abgeschaltet.

2010 wurde das Atomgesetz durch eine Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke im Sinne der Atomwirtschaft modifiziert. Das Gesetz wurde am 28. Oktober 2010 beschlossen, vor 1980 in Betrieb gegangene Anlagen erhielten zusätzliche acht Betriebsjahre, die übrigen zehn Atomkraftwerke zusätzliche 14 Jahre.

Die Bundesregierung beschloss im März 2011 – kurz nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima – einen deutlichen Wechsel ihrer Atompolitik bzw. Energiepolitik. Zunächst verkündete sie ein dreimonatiges Atom-Moratorium für die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke sowie für das aufgrund vieler Pannen umstrittene Kernkraftwerk Krümmel; kurz darauf setzte sie zwei Expertenkommissionen ein, um ihren beschleunigten Atomausstieg zu rechtfertigen. Am 6. Juni 2011 beschloss das Kabinett Merkel II das Aus für acht Kernkraftwerke und den stufenweisen Atomausstieg bis 2022[69][70] Damit wurden die im Herbst 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerungen zurückgenommen. Bis 2010 galt ein stufenweiser Atomausstieg („Atomkonsens“) mit Reststrommengen und ohne feste Abschalttermine, den die rot-grüne Regierung (Kabinett Schröder I) am 14. Juni 2000 mit den vier deutschen Atomkraftwerksbetreibern vereinbart hatte. Der Atomausstieg erfolgte durch eine erneute Novellierung des Atomgesetzes.

Am 30. Juni 2011 beschloss der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit (513 Stimmen)[71] das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“, das die Beendigung der Kernenergienutzung und Beschleunigung der Energiewende regelt. Insbesondere erlischt die Betriebsgenehmigung für acht Kernkraftwerke in Deutschland; die Laufzeit der übrigen neun Kraftwerke ist zeitlich gestaffelt, wobei die letzten Kernkraftwerke im Jahr 2022 abgeschaltet werden (siehe auch: Liste der Kernkraftwerke in Deutschland).[72][73] Am 8. Juli stimmte der Bundesrat zu.[74] Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnete das Gesetz am 1. August 2011[75]; es wurde am 5. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 6. August 2011 in Kraft.[76]

Zum 6. August 2011 wurden damit folgende acht deutsche Kernreaktoren stillgelegt:

Die übrigen neun deutschen Kernreaktoren sollen nach folgendem Zeitplan vom Netz gehen (jeweils zum 31.12.):

Von der Bevölkerung wurde der Atomausstieg mit großer Mehrheit begrüßt, wie eine repräsentative Umfrage im Herbst 2011 ergab: 80 % der Deutschen fanden den Atomausstieg richtig; 8 % fanden ihn falsch, 12 % hatten keine Meinung und/oder machten keine Angabe.[77] Zu einer Anfangs befürchteten starken Ausweitung der Stromimporte bzw. der fossilen Stromerzeugung kam es dagegen nicht, da die Erneuerbaren Energien ihre Produktion im Jahr 2011 und vor allem 2012 deutlich steigerten. So stieg im ersten Halbjahr 2012 der Anteil der Erneuerbaren Energien am Strombedarf Deutschlands laut BDEW erstmals über 25 %.[78][79] Im Jan./Feb. 2012 produzierten die Erneuerbaren Energien mehr elektrische Energie, als die acht abgeschalteten Atomkraftwerke hätten produzieren können. Die regenerativ erzeugte Strommenge war 42% höher als im Vorjahreszeitraum.[80]

Das Handelsblatt berichtete im November 2011, Vattenfall wolle wegen der Schließung seiner Atomkraftwerke juristisch gegen Deutschland vorgehen: Das Unternehmen wolle vor Weihnachten 2011 die Bundesrepublik vor dem Internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten in Washington auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagen.[81] Die Klage ging am 31.Mai 2012 beim ICSID in Washington ein.[82] Die Atomkraftwerke betreibenden deutschen Unternehmen E.ON, RWE und EnBW wiesen im Jahr 2011 folgende Zahlen aus:

Es besteht nach Meinung von deutschen Befürwortern von Kugelhaufenreaktoren der Bedarf, den Begriff Atomausstieg dahingehend zu überprüfen, ob es sich bei ihm um den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie als solcher handelt oder nur um den Ausstieg aus dem Leichtwasserreaktor. Dieser sei nicht unter dem Aspekt der Erzeugung von Elektrizität entwickelt worden und weise deshalb als Kraftwerk Sicherheits- und Entsorgungsdefizite auf.[87] Eine entsprechende Kampagne der Kugelhaufenlobby unter dem Motto Umsteigen statt Aussteigen verpuffte jedoch 2011 ohne nennenswerte Resonanz, zumal gravierende sicherheitstechnische Schwachstellen dieses alternativen Reaktorkonzepts deutlich geworden waren.







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